Handwerker und Dienstleistungen im Haushalt sind von der Steuer absetzbar
Steuererklärung: Leistungen, die steuerlich geltend gemacht werden können
Bis Ende diesen Monats (31. Mai ist Stichtag) sollte man seine Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr beim zuständigen Finanzamt einreichen. Damit man aber auch nicht zu viel Steuer bezahlen muss, beziehungsweise vielleicht ja auch wieder etwas zurückerstattet bekommt, sollte man daran denken, was man alles an Ausgaben eventuell noch absetzen kann.
Welche Leistungen man steuerlich geltend machen kann
So gibt es seit ein paar Jahren die Möglichkeit, auch als Mieter, Handwerksleistungen oder Hilfe im Haushalt steuerlich geltend zu machen, doch sind seit 2009 die maximalen Aufwendungen erhöht worden. Dazu benötigt man natürlich entsprechende Rechnungen, wo einmal die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, aber auch die reinen Lohnkosten aufgeführt sein müssen, denn die Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
Im Endeffekt können so 20 Prozent der Lohnkosten, aber maximal nur 1.200 Euro (vorher 600 Euro) pro Jahr, geltend gemacht werden. Bei Dienstleistungen im Haushalt, hier zählen auch Pflegekosten hinzu, sind jetzt sogar bis zu 4.000 Euro möglich. Aber wer beim Ausfüllen der Formulare Probleme hat, die Finanzämter helfen dem Steuerzahler dabei, wobei man aber alle Unterlagen schon im Vorfeld sammeln und sortieren sollte.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Zuschuesse-von-Vater-Staat-article879473.html Abgerufen am 20. Mai 2010