Kosten für Pflege können bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. Februar 2012

Wie das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" schreibt, lassen sich Kosten für die Pflege bei der Einkommenssteuererklärung absetzen. So also können einmal die Pflegebedürftigen selber, aber auch Angehörige, die den Pflegebedürftigen finanziell unterstützen, dies in der Rubrik "außergewöhnliche Belastungen" angeben.

So gibt es zwar bestimmte Pauschbeträge, aber besser ist es die gesammelten Belege über die tatsächlich angefallenen Kosten einzureichen. Die Kosten müssen aber immer im direkten Zusammenhang mit einer Pflege stehen, so können einmal Lohnkosten und Sachleistungen, beispielsweise ein nötiger Umbau geltend gemacht werden.

Aber sinnvoll ist es diesbezüglich, besonders bei der ersten Steuererklärung, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.