Hangover durch Schlafmittel

Über mehrere Stunden wirkende Schlafmittel können am nächsten Tag ähnliche Effekte wie Alkohol haben

Von Ingo Krüger
8. November 2011

Schlafmittel sollte man nur nach Rücksprache mit einem Arzt einnehmen. Damit sich keine unerwünschten Nebenwirkungen einstellen, sollten Schlafgestörte sich unbedingt an die ärztlichen Anweisungen halten, denn Schlafmittel sind in den meisten Fällen Psychopharmaka, die im Gehirn wirken. Die Psyche kann sich schnell an ein Schlafmittel gewöhnen.

Der Unterschied zwischen kurzzeitig aktiven und länger wirksamen Schlafmitteln

Es gibt Medikamente, deren Wirkung lediglich zwei bis drei Stunden anhält. Sie dienen als Hilfe gegen Einschlafstörungen. Wer nicht durchschlafen kann oder morgens zu früh aufwacht, benötigt ein Mittel, das über fünf Stunden aktiv bleibt.

Solch eine Arznei hat den Nachteil, das sie noch am folgenden Tag

verursachen kann. Auch das Reaktionsvermögen, beispielsweise beim Autofahren, kann beeinträchtigt sein. Werden Schlafmittel beispielsweise erst um 2.00 Uhr in der Nacht eingenommen, wirken sie am nächsten Morgen wie Restalkohol im Blut.

Auch mit Schlafmittelresten im Blut kann der Führerschein gefährdet sein

Fachleute reden in solchen Fällen von dem sogenannten Hangover-Effekt. Schlafmittel mit einer langen Wirkungsdauer sollten Patienten daher am besten um 21.00 oder 22.00 Uhr einnehmen. Wer sich trotz Hangover-Effekts morgens ans Steuer setzt, wird von dem Gesetz genau so behandelt, als wäre er angetrunken Auto gefahren.