Hartz-IV-Bezieherin steht aus gesundheitlichen Gründen auch eine teurere Wohnung zu
Eine 59-jährige Bezieherin von Hartz-IV wohnte in der 4. Etage eines Hauses ohne Aufzug und wollte aus gesundheitlichen Gründen deswegen in eine andere Wohnung umziehen. Nachdem sie beim zuständigen Jobcenter den Umzug beantragt hatte, zog die Frau auch in die neue Wohnung, die aber zirka 200 Euro teurer war.
Doch als die Frau vom Jobcenter die Kosten für den Umzug und zusätzlich einen höheren Zuschuss für die halbe Miete haben wollte, verweigerte das Jobcenter diese Zahlungen. Daraufhin kam es zur Klage beim zuständigen Sozialgericht in Gießen.
Die dortigen Richter gaben der Frau Recht, denn aufgrund ihrer gesundheitlichen Beschwerden, die auch der betreffende Orthopäde sowie weitere Ärzte bescheinigten, konnte die Frau die vier Etagen mit ihren Einkäufen nicht mehr problemlos bewältigen. Eine Revision des Jobcenter gegen diesen Beschluss ist nicht möglich.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Jobcenter-muss-zahlen-article9930741.html Abgerufen am 15. Januar 2013