Hartz-IV-Empfänger bekommen auch hohe Heizkosten bezahlt
Sofern man die Heizkosten aufgrund des baulichen Zustands der Wohnung nicht senken kann, bekommen Hartz-IV-Empfänger laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgericht in Kassel auch sehr hohe Heizkosten erstattet.
Im verhandelten Fall klagte eine Frau aus Herne, deren Heizkosten bei rund 130 Euro lagen. Das zuständige Jobcenter forderte die Frau zur Senkung der Kosten auf und bewilligte zuletzt nur noch 48,54 Euro pro Monat. Allerdings brachte die alleinstehende Arbeitslose in ihrer Klage den schlechten baulichen Zustand des Hauses zum Ausdruck, was vor allem die undichten Fenster galt.
Nachdem dies auch von einem gerichtlichen Gutachter bestätigt wurde, bekam die Frau Recht, sodass die Heizkosten vom Jobcenter ab sofort in voller Höhe gezahlt werden müssen. Laut den Richtern müssen Arbeitslose ihre Kosten nicht senken, wenn dies nicht zumutbar oder in diesem Fall nicht möglich sei.