Sozialgericht in Dortmund gewährt spanischer Familie Hartz-IV-Leistungen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
7. Februar 2014

In Deutschland sind sich selbst die Gerichte nicht einig bei der Frage um welche Art von Leistungen es sich bei Hartz IV handelt.

Prüfung der sozialen Leistungen

Sind diese Zahlungen nun "Sozialleistungen" oder handelt es sich dabei um eine "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Da aber die Hartz IV Zahlungen durch Steuern finanziert werden, können im Normalfall Ausländer von diesen Sozialleistungen laut einer Ausnahmeregelung der EU-Richtlinie ausgeschlossen werden.

Anders sieht es aber bei Zahlungen aus, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, denn nach EU-Recht ist eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern verboten.

Zurzeit soll auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Antrag des deutschen Bundessozialgerichts geprüft werden, ob die Hartz IV Leistungen als "Sozialleistungen" oder als "besondere Geldleistungen" anzusehen sind, die auch Ausländern zustehen.

Eigenmächtige Entscheidung des Sozialgerichts

Doch jetzt hat das Sozialgericht in Dortmund den Entscheidungen der Richter in Luxemburg vorgegriffen und einer 6-köpfigen spanischen Familie in NRW die Leistungen zugestanden, nachdem das zuständige Jobcenter diese abgelehnt hatte.

Jetzt erhält die Familie, die bislang vom Kindergeld und geringfügigen Beschäftigungen lebte, monatlich 1033 Euro.