Hartz-IV-Empfänger müssen Jobcenter auch Ehrenämter mitteilen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
5. April 2011

Hartz-IV-Empfänger, die ein Ehrenamt ausüben, sollten auf jeden Fall dies auch dem zuständigen Jobcenter mitteilen, denn es könnte sein, dass die Jobcenter dies als sogenannte "Schwarzarbeit" ansehen.

Bei einem Fall erhielt ein Mann, der seit 2002 Arbeitslosengeld bezieht und ehrenamtlich als SPD-Ratsherr arbeitete, von dem Jobcenter ein Schreiben mit einer Verwarnung, weil er Einnahmen von 100 Euro angeblich verschwiegen hat, die der Mann als Aufwandsentschädigung erhalten hatte.

Dieses Verschweigen sei eine Ordnungswidrigkeit. Der Ratsherr hatte daraufhin sofort Kontakt zum Jobcenter aufgenommen, wo er den Sachverhalt erklärte, dass es sich um keine Nebentätigkeit handelt und er auch das Ehrenamt im Vorfeld dem Jobcenter mitgeteilt hatte.