Hartz-IV-Empfänger müssen rezeptfreie Medikamente selber zahlen

Von Marion Selzer
2. November 2011

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat entschieden, dass Patienten, die Hartz-IV beziehen, alle Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, selbst bezahlen müssen und hier kein Geld vom Jobcenter rückerstattet bekommen. Zu diesem Urteil kam es aufgrund des Falles einer Hartz-IV-Empfängerin aus Berlin.

Die Frau hatte im Streitfall einen Mehrbedarf an nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten geltend gemacht, die sie vom Arzt verordnet bekam. Die Kosten wurden nicht von der Krankenkasse übernommen. Das BSG entschied, dass die Krankenkassen verpflichtet seien die gesundheitlichen Bedürfnisse von Hartz-IV-Empfängern zu gewährleisten.

Der 14. BSG-Senat ist davon überzeugt, dass die Kassen ihren Existenzsicherungsauftrag zurzeit erfüllen. Ärzten wird geraten andere Alternativmöglichkeiten zur Verbesserung es Gesundheitszustandes, wie z.B. eine Ernährungsumstellung, mit ihren Patienten zu besprechen.