Hartz-IV-Empfänger musste seine Münzsammlung unter Wert verkaufen - So entschied das Gericht
Ein Hartz-IV-Empfänger war nach der Meinung des Jobcenters Region Hannover nicht hilfebedürftig, da er eine Münzsammlung als Vermögenswert angab. Diese müsse er zuerst verkaufen, bevor er Hartz-IV in Anspruch nehmen könne. Ein Gutachter schätzte den Wert der Sammlung auf über 20.000 Euro.
Der Besitzer behauptete allerdings, die Münzen könne er derzeit nur weit unter Wert verkaufen, was nicht wirtschaftlich sei. Daraufhin entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, dass der Verkauf dennoch zumutbar sei, bevor der Mann Geld vom Staat bekomme.