Hartz IV: Erhöhte Kampfhund-Steuer trotzdem zu bezahlen
Kampfhunde unterliegen seit einigen Jahren besonderen Bestimmungen, so auch in Bezug auf die Hundesteuer, die in der Regel mindestens doppelt so hoch ausfällt wie bei einem "normalen" Hund.
Eine Hartz IV-Empfängerin konnte die Hundesteuer wohl nicht bezahlen und argumentierte gleichzeitig, dass ihr Bullterrier nicht gefährlich sei. Das Verwaltungsgericht in Münster sah das jedoch anders, denn die Hundesteuer werde aufgrund des Aufwandes berechnet und nicht nach einem vorhandenen Einkommen, zudem sei die Einstufung des Bullterriers als "Kampfhund" durchaus rechtens.