Hartz IV: Stillende Mütter haben keinen Anspruch auf mehr Geld
Hartz-IV-Bezieherinnen, die ihre Kinder stillen, haben keinen Anspruch auf höhere Sozialleistungen. Dies entschied jetzt das Sozialgericht Wiesbaden und wies die Klage zweier Mütter zurück (Az.: S 16 AS 581/11).
In beiden Fällen forderten die Frauen einen Mehrbedarf für die Stillzeit ihrer Kinder ein. Sie gaben an, dass sie einen erhöhten Bedarf von rund 500 bis 600 Kalorien täglich hätten und dementsprechend mehr Geld für Lebensmittel ausgeben müssten. Für Schwangere sehe das Gesetz vor der Geburt schließlich auch einen Zusatzbedarf vor, obwohl diese nur etwa 250 Kalorien mehr verbrauchten.
Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Es gebe keinen über den Pauschalbetrag des Regelbedarfs hinausgehenden Mehrbedarf. Die höheren Ausgaben könnten die Mütter durchs Stillen des Kindes wieder einsparen, da sie dadurch weniger Lebensmittel für den Nachwuchs kaufen müssten. Es liege auch keine Krankheit vor, die eine kostenaufwändige Ernährung zur Folge habe.