Hausarzt muss kein Schmerzensgeld für unentdeckte Schweinegrippe zahlen

Von Dörte Rösler
19. August 2013

Ein 39-jähriger Patient verlangte 100.000 Euro Schmerzensgeld, weil sein Hausarzt eine Infektion mit der Schweingerippe zu später erkannt hat. Das Oberlandesgericht Hamm sprach den Mediziner von allen Vorwürfen frei.

Als der Mann im November 2009 in die Praxis des Allgemeinmediziners kam, klagte er über akute Atemwegsprobleme. Der Arzt diagnostizierte eine grippale Infektion und eine Bronchitis, für die er entsprechende Medikamante verschrieb. Da sich die Symptome nicht besserten, kam der Patient noch zwei Mal in die Praxis. Beim letzten Besuch wies der Arzt den Mann wegen Verdachts auf Lungenentzündung in ein Krankenhaus ein.

Dieses verließ der Patient jedoch auf eigene Initiative. Erst bei einem zweiten Klinikaufenthalt wurde dort der Schweingegrippe-Erreger H1N1 diagnostiziert. Mehrmonatige Behandlungen schlossen sich an.

Nach Ansicht der Richter trägt der Arzt keine Schuld am Verlauf der Krankheit. Er habe den Mann hinreichend untersucht und fachgerecht behandelt. Durch die Einweisung in die Klinik habe der Hausarzt sogar besondere Umsicht gezeigt.