Hausbewohner aufgepasst: Bei Schneefall muss geräumt werden

Von Marion Selzer
12. Dezember 2012

Wer es sich als Hausbewohner bei Schneefall einfach machen möchte und einfach nur Streusalz austeilt, der erfüllt seine Verkehrssicherungspflicht nicht vollständig. Nach dieser Pflicht müssen die Gehwege ums Haus vom Schnee befreit werden.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem droht eine Schadensersatzklage, kommt ein Passant ins Stürzen und verletzt sich. Bei heftigen Schneefällen müssen Bewohner auch mehrmals am Tag raus zum Schneeschippen. Unter der Woche müssen die Wege ab 7 Uhr morgens, an den Wochenenden und Feiertagen spätestens um 9 Uhr freigeschaufelt sein.

Auch die Dächer sollten entweder vom Schnee befreit oder ein Schneenetz befestigt werden. Denn auch, wenn eine Lawine einen Passanten verletzt, kann der Bewohner verklagt werden.