Hausmeister ohne Ursache angegriffen: Gericht sah Grund für fristlose Mietkündigung als gegeben an

Von Ingrid Neufeld
15. April 2014

In einem Mietshaus in Karlsruhe wurde aus heiterem Himmel ein Hausmeister von einem Mann beschimpft und sogar verprügelt. Im nachhinein kam heraus, dass es sich bei dem Mann um den Ehemann einer Mieterin im Haus handelte. Daraufhin erhielt die Frau die fristlose Kündigung. Dagegen klagte sie, denn sie fühlte sich nicht schuldig. Den Streit hatte ihr Ehemann vom Zaun gebrochen und nicht sie.

Trotzdem entschied das Landgericht Karlsruhe gegen sie. Die Attacke auf den Hausmeister wertete das Gericht als einen "gefährlichen Angriff", der die fristlose Kündigung rechtfertige. In diesem Fall wäre auch keine Abmahnung nötig. Die anschließende Unauffälligkeit ändert nichts an der vorangegangenen Tat.

Ein anderes Urteil wäre nur dann in Betracht gekommen, wenn es sich bei dem Angriff um eine Notwehrsituation gehandelt hätte, oder der Hausmeister hätte dem Ehemann einen Anlass gegeben. Doch das war in keiner Hinsicht gegeben. Der Angriff erfolgt aus heiterem Himmel.