Vermieter darf nicht unerlaubt bei seinem Mieter entrümpeln

Eigentum darf nicht ohne Einwilligung des Mieters entsorgt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. September 2011

Auch wenn ein Vermieter in den Mieträumen vorhandene Gegenstände für Müll halt, so darf er diese ohne Genehmigung des Mieters nicht entsorgen, denn diese eigenmächtige Selbstjustiz kann teuer werden. So wurde eine Vermieterin von Garagen vom Berliner Kammergericht zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von zirka 50.000 Euro verurteilt.

Vermieterin entsorgte Garageninhalt ihres Mieters

Bei dem Fall handelte es sich um einen Kfz-Meister, der in einer Garage nach Aufgabe seines eigentlichen Betriebs dort seine Werkstattausrüstung sowie auch alte Reifen und sonstiges Zubehör gelagert hatte. Aber als der Mieter einmal abwesend war, hatte die Vermieterin die Garage einfach wieder in Besitz genommen und ausgeräumt und dabei alle vorhandenen Gegenstände als Müll entsorgt.

Mieter erhält Schadensersatz

Nach Angaben des Mieters aber hatten diese Werkstattausrüstung, sowie die Reifen, Felgen und Motoren noch einen Gesamtwert von 53.435 Euro, für die er vom Vermieter nun einen Schadenersatz forderte und bekam.

Auch wenn eine Brandgefahr von den dort liegenden Motorteilen, die zum Teil noch Öl enthielten, bestanden hätte, so darf ein Vermieter nicht einfach die ausgeräumten Gegenstände entsorgen, sondern muss den Mieter dementsprechend dazu auffordern, beziehungsweise dürfen die Dinge nicht beschädigt werden oder einfach verschwinden.