Haustiere nach der Scheidung: Hunde als "Haushaltsgegenstände"

Von Ingo Krüger
8. März 2013

Herrchen oder Frauchen? Bei einer Scheidung streiten sich manche Ex-Ehepartner nicht nur um die Kinder oder wertvolle Hochzeitsgeschenke, sondern auch um Haustiere. So musste sich jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein mit den Besitzansprüchen eines geschiedenen Ehepaares befassen, das gemeinsam mit drei Hunden in einem Landhaus mit großem Grundstück lebte.

Nach der Trennung gab es einen Zwist, wer die Basset-Hündin, den Boxerrüden und den Cocker Spaniel nehmen sollte. Der Mann wollte nach dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung den Basset mitnehmen, die anderen beiden Hunde jedoch bei der Frau lassen. Diese verlangte jedoch alle drei Tiere für sich.

Das OLG urteilte, dass keiner der beiden sein alleiniges Eigentum an der Basset-Hündin beweisen könne. Da die Frau jedoch schon den Cocker Spaniel und den Boxer bekomme, habe ihr Ex-Mann das Recht, die Basset-Hündin für sich zu beanspruchen. Dabei gelten die Regeln über die Verteilung von Haushaltsgegenständen, denn nichts anderes seien die Hunde, so die Richter. Die Übereignung der Hündin auf den Mann entspreche der Billigkeit, sei also gerecht, teilte das Gericht mit.