Hausverbot kann auch für Gerichtsgebäude erteilt werden

Von Marion Selzer
14. November 2011

Auch wenn es sich bei einem Gerichtsgebäude um eine öffentliche Einrichtung handelt, kann hier ein Hausverbot erteilt werden, falls ein Besucher aggressiv wird, so hat das Verwaltungsgericht aus Neustadt an der Weinstraße entschieden. Zwar dürften die Behörden nicht gleich jedem unangenehmen Besucher ein Hausverbot erteilen, nur wenn dieser Beleidigungen ausspreche oder sonstige nachhaltige Störungen, die den Dienstablauf beeinträchtigen, auslöse.

Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Direktor des Amtsgerichts einem Bürger des Gerichtes verwies, weil dieser ihn wiederholt als "Straftäter" und "Rechtsbeuger" beschimpfte und sich weigerte, das Gebäude zu verlassen. Der Mann war mit dem Ausgang einer familienrechtlichen Streitigkeit uneins. Auch wenn die Richter das Hausverbot in diesem Fall für angemessen ansahen, dürfe der Verweis eines öffentlichen Gebäudes stets nur als ultima ratio, also als letztes Mittel eingesetzt werden.