Hindu-Temperverein darf auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft hoffen

Von Ingrid Neufeld
11. Juni 2013

Im nordrheinwestfälischen Hamm gibt es einen Hindu-Tempelverein, dem 20.000 Gläubige angehören. Der Verein hatte einen Antrag gestellt, um als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden und war damit vom Land abgelehnt worden. Jetzt prüft das Verwaltungsgericht ob dieses Vorgehen rechtens war. Möglicherweise besteht für den Verein Hoffnung. Er erwartet mit Spannung das Urteil, das in zwei Wochen verkündet wird.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht ein neues Urteil gesprochen hatte, ergibt sich daraus eventuell eine veränderte Rechtslage. Der Richter stellte klar, dass die geringe Zahl an Mitgliedern genauso wenig zu einer Ablehnung führen darf, als der zeitliche Bestand des Vereins.

Die Vorteile für den Tempelverein liegen auf der Hand. Er dürfte als anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts Kirchensteuern einfordern, steuerliche Vorteile erwarten und sogar Friedhöfe einrichten.

Trotzdem geht es dem Verein, der gerade mal 1800 Mitglieder zählt, nicht um solche Vorteile, sondern um die Anerkennung der Seelsorge und seiner Sozialarbeit. Noch gibt es beispielsweise Irritationen wenn ein hinduistischer Priester einen Gefangenen dieses Glaubens hinter Gefängnismauern besuchen möchte.