Hinrichtung von Bucklew gestoppt - Supreme-Court setzt Vollstreckungstermin aus

Von Christine Krusberski
22. Mai 2014

In den USA tobte in den letzten Tagen ein Nervenkrieg um die Hinrichtung des verurteilten Mörders Russell Bucklew. Der 46-jährige sollte Mittwochnacht im Bundesstaat Missouri durch die Giftspritze sterben. Der Supreme-Court setzte am Abend den Vollstreckungstermin aus - vorerst. Russell Bucklew hatte sich gegen den Tod durch eine Giftinjektion gewehrt, die im April zum qualvollen Tod von Clayton Lockett führte.

Keine Giftspritze bei schlechtem gesundheitlichen Zustand

Aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands befürchtete Russell Bucklew einen grausamen Todeskampf. Nach Angaben seiner Anwälte leidet der 46-jährige an Hirntumoren und einer Gefäßkrankheit. Bucklew wehrte sich gegen die Verabreichung eines Giftcocktails, der furchtbare Qualen auslösen könnte und dessen Wirkstoffe unbekannt sind. Die amerikanische Verfassung verbietet eine "grausame und ungewöhnliche Bestrafung".

Prüfung der Exekutionsmaßnahmen angefordert

Nach einem Bericht des Fernsehsenders NBC entschied der Richter Samuel Alito wenige Stunden vor der Exekution, dass Russell Bucklew nicht hingerichtet wird. Das oberste Gericht stützte die Entscheidung und ordnete eine erneute Prüfung des Falls an. US-Präsident Barack Obama verlangt eine Überprüfung der Exekutionsmethoden.