Höhe eines Bußgeldes richtet sich auch nach den wirtschaftlichen Verhältnissen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. Juli 2012

Bei einem Bußgeld muss sich ein Gericht auch nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten richten und so muss ein Rentner nicht finanziell einem Arbeitslosen gleichgestellt werden, denn viele Rentner haben, neben ihren Altersbezügen, noch andere Einkünfte.

Bei einem Fall sollte also ein Rentner, der schon wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig geworden war und dementsprechend verurteilt wurde, und erneut mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, ein höheres Bußgeld bezahlen. Das zuständige Amtsgericht verurteilte also den Rentner, der mittlerweile 75 Jahre alt war, einmal zu einem dreimonatigen Fahrverbot sowie einer Geldstrafe über 1.000 Euro. Aber dieser Betrag war dem Rentner zu hoch, so dass er in Berufung ging. Doch das Oberlandesgericht in Hamm lehnte die Berufung ab, weil Bußgelder in einem Urteil nicht grundsätzlich zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten zu überprüfen sind.

Doch besteht hierbei eine Ausnahme, beispielsweise bei Arbeitslosen, wo das Gericht die wirtschaftlichen Verhältnisse genauer in Betracht ziehen muss.