Hohe Gartenpflanzen müssen gekürzt werden
Immer wieder sorgen zu hoch gewachsene Gartenpflanzen unter Nachbarn für ordentlich Ärger am Zaun. Nach einem Urteil des Amtsgericht München müsse diese Pflanzen jedoch beschnitten werden, sofern der Nachbar dies verlangt.
Im aktuellen Fall überragten mehrere Thujen und Eiben die Grundstücksgrenze, sodass bei starkem Wind Nadeln auf das andere Grundstück fielen und die Pflanzen Schatten darauf warfen.
Laut dem Urteil der Richter wird die Bodenqualität dadurch beeinträchtigt, weshalb die entsprechenden Pflanzen beschnitten und die auf das Grundstück hinüberwachsenden Wurzeln gekürzt werden müssen.