"Homosexuell" ist keine strafbare Polizistenbeleidigung

Von Max Staender
18. Oktober 2012

Das Tübinger Landgericht hat vor kurzem entschieden, dass "homosexuell" auch gegenüber Polizeibeamten nicht als strafbare Beleidigung anzusehen ist. Im speziellen Fall beleidigte ein Mann diverse Polizisten als "homosexuell" sowie "Schwuchteln" und schlug sich zuvor mit einem Türsteher einer Diskothek.

Die daraufhin verhängte Geldstrafe vom Tübinger Amtsgericht sollte nachträglich von 1350 auf 1500 Euro verschärft werden, was das Landgericht jedoch ablehnte. Ihrer Ansicht nach stellt der Begriff "homosexuell" nämlich keine Straftat dar und sei absolut wertneutral, sodass die Ehre der Ordnungshüter auch in keiner Weise verletzt werde.