Homosexuelle Paare bekommen mehr Rechte bei Adoption

Von Anna Miller
23. Mai 2014

Der Bundestag hat einem erweiterten Adoptionsrecht zugestimmt. Darin wird die sogenannte Sukzessivadoption festgeschrieben.

Möglichkeit der Sukzessivadoption

Sie erlaubt homosexuellen Paaren in eingetragenen Lebensgemeinschaften eine bessere Adoptionsmöglichkeit. So ist nun dem einen Partner möglich, ein bereits adoptiertes Kind des anderen Partners auch zu adoptieren. Der Beschluss folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Im vergangenen Jahr wurden von den höchsten Richtern des Landes bemängelt, dass bis dahin nur heterosexuelle Ehepaare ein Kind durch Sukzessivadoption adoptieren konnten. Die neue Regelung muss bis Ende Juni in Kraft getreten sein.

Erweiterte Regelungen gefordert

Für die Linken und die Grünen geht diese Regelung aber noch nicht weit genug. Sie wüschen sich zusätzlich ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Diese können nämlich bis heute in Deutschland kein Kind gemeinsam adoptieren.