Homosexuelle Paare haben auch ein Recht auf Vorteile der Erbschaftssteuer

Von Carina Simoes Soares
30. September 2010

Da homosexuelle Paare trotz Heirat wie Fremde behandelt wurden, wenn es um die Erbschaftssteuer ging, hat das Bundesverfassungsgericht dieser Benachteiligung nun ein Ende gesetzt. In dem Beschluss heißt es, dass nach Artikel 3 des Grundgesetzes, das sich mit dem allgemeinen Gleichheitssatz auseinandersetzt, keine Benachteiligung der homosexuellen Paare vereinbar ist.

Grüne und FDP fordern jetzt auch zusätzlich die Gleichstellung heterosexueller und homosexueller Ehepaare in Bezug auf die Einkommenssteuer. Es sei nicht sinnvoll und keineswegs gerechtfertigt, dass Ehegatten den Lebenspartnern bevorzugt behandelt werden dürfen. Die ungleiche Behandlung dürfe nicht an der sexuellen Orientierung anknüpfen, so das BVG. Daher fordert es eine erneute Prüfung und gegebenenfalls auch eine Überholung der Steuergesetze. Es gäbe einfach keine Gründe dafür, warum für Ehegatten die Steuerklasse I gelte, für Lebenspartner aber nur Steuerklasse III, als sogenannte "übrige Erwerber".

Des Weiteren dürfe man die Privilegierung der Ehe nicht davon abhängig machen, ob Kinder vorhanden sind oder sein könnten.