Hotel verklagt Gast wegen negativer Kritik
Die Urlaubsplattform holidaycheck.de gehört zu den beliebtesten ihrer Art im Internet. Dort klicken sich täglich 250.000 ein; über zwei Millionen Urlaubsbeiträge sind bisher dort aufgelistet. Darunter auch eine Bewertung eines Urlaubers aus Oberbayern, der ein paar Tage im Landkreis Regen verbrachte.
Das Hotel, in dem er während dieser Winterferien wohnte, bewertete er mit den schlechtesten Kritiken. Der Hotelier verklagte den Gast daraufhin. Doch das Gericht gab dem Oberbayer Recht - Hotels müssten sich laut Richter Kritiken "bis an die Grenze der Schmähkritik gefallen lassen".