Hotelgast läuft beim Joggen gegen Glasscheibe und verletzt sich
Eine Frau aus Süddeutschland, im Alter Ende der Vierzig, war in einem Hotel in Düsseldorf abgestiegen und wollte morgens zu ihrer Joggingrunde aufbrechen. Nachdem sie durch das Treppenhaus nach unten lief, hatte sie eine dortige Glaswand übersehen und brach sich unter anderem das Nasenbein.
Jetzt verlangt die sportliche Dame vom Hotel ein Schmerzensgeld über zirka 2.000 Euro zusätzlich die Anwaltskosten, über das Amtsgericht in Düsseldorf Mitte Januar 2013 entscheiden wird. Der Hauptgrund für die Klage sei eine fehlende Kennzeichnung der Glaswand am Ende des Treppenhauses, wo sich zusätzlich ein Notausgang befand.
Wie dagegen die Hotelleitung berichtet, gibt es keine Verpflichtung einer besonderen Kennzeichnung von Glasflächen, zudem es sich auch um einen Notausgang in einem Seitenflügel handelte. Mittlerweile hat man aber auf die Glasscheibe aus Sicherungsgründen den Hotelnamen geklebt.