Hunde im Auto: Anschnallen ist Pflicht

Von Carina Simoes Soares
12. Juli 2010

Da ein Hund, der im Auto mitgeführt wird, vor dem Gesetz als Ladung gilt, muss er gesichert, beziehungsweise angeschnallt werden. Wer das nicht befolgt, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und drei Punkte in Flensburg.

Grund dafür ist die große Gefahr, die von einem ungesicherten Hund ausgeht - sowohl für den Hund selber, als auch für dessen Halter. Kommt es zu einem Unfall, kann ein nicht angeschnallter Hund wie ungesicherte Ladung zu einem gefährlichen Geschoss werden. Das haben mehrere Crashtests des ADAC nun gezeigt.

Deswegen gibt es mittlerweile sogar spezielle Gurtsysteme für den Vierbeiner, die an den Gurtschlössern des Autos befestigt werden. Falls Hund oder auch Katze sich das allerdings nicht gefallen lässt, gibt es Transportboxen - selbstverständlich in jeder Größe, denn auch der kleinste Schoßhund muss gesichert werden. Nur so ist eine sichere Fahrt mit dem Haustier garantiert.