Hunde im Gemeinschaftsgarten anleinen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer Klage zur Anleinpflicht im heimischen Garten stattgegeben. Geklagt hatte ein Elternpaar, welches den Garten mit einer anderer Partei teilt, die einen Berner Sennenhund besitzt und diesen nicht angeleint im gemeinsamen Garten haben laufen lassen.
Nun muss der Hund, wie nun jeder andere große Hunde auch, in einem Gemeinschaftsgarten an die Leine gelegt werden! Grund hierfür ist, dass niemand eine Garantie dafür geben könnte, dass keine Gefahr von dem Tier für andere Menschen besteht.
Folgende Auflagen sind noch zu beachten, die Hundeleine darf nicht länger als drei Meter sein und der Hundeführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Auch nachweislich ausgebildete Hunde müssen nun angleint sein.