Illegale Arbeitnehmerüberlassung bewirkt Recht auf Festanstellung

Von Dörte Rösler
22. August 2013

Wenn eine Firma ihren Mitarbeiter für mehrere Jahre unerlaubt an ein anderes Unternehmen ausleiht, kann er dort einen eigenen Arbeitsvertrag einklagen. Das Landesarbeitsgericht Hamm gab damit dem Beschäftigten eines Reinigungsunternehmens Recht, der seit 2008 ausschließlich für eine andere Firma als Hausmeister tätig war.

Zur Urteilsfindung mussten die Richter komplizierte Vertragstypen analysieren. Fazit: Was zählt, sind nicht die juristischen Unterschiede der einzelnen Verträge, sondern ihr Geschäftsinhalt. Da die praktische Tätigkeit des Klägers fest in die betriebliche Organisation der Zweitfirma eingebunden war, sei er als Mitarbeiter dieser Firma zu betrachten.

Sein vertraglicher Arbeitgeber hat sich der illegalen Arbeitnehmerüberlassung schuldig gemacht. Und die Firma, in deren Räumen und Werkskleidung er vier Jahre gearbeitet hat, muss ihn als eigenen Angestellten behandeln.