Im Bewerbungsgespräch müssen nicht alle Fragen beantwortet werden
Bewerbungsgespräche sind keine alltägliche Situation. Viele Jobsuchende sind daher verunsichert, wenn sie vom Personalchef mit allzu privaten Fragen konfrontiert werden. Doch eine wahrheitsgemäße Antwort ist nicht in allen Fällen nötig. Fragen nach der sexuellen Orientierung sowie nach Religions-, Gewerkschafts- und Parteizugehörigkeit sind unzulässig.
Genauso wenig hat es den potenziellen Arbeitgeber zu interessieren, ob Bewerber pflegebedürftige Angehörige haben, oder Kinder bekommen möchten. Lügen Bewerber bei derart privaten Fragen, sind sie gesetzlich abgesichert.
Gewerkschaftsexperten raten allerdings zu einem Situationsabhängigen Vorgehen, um das Vertrauensverhältnis bei erfolgter Einstellung im Nachhinein nicht zu gefährden. Fragen nach Hobbys sind zwar auch nicht erlaubt, hier lohnt es sich aber nicht zu lügen.
Bei Fragen zur Familienplanung könnten Bewerber beispielsweise betonen, dass sie den Fokus derzeit auf ihre berufliche Karriere legen. Am wichtigsten ist es, sich auf kritische Fragen im Gespräch vorzubereiten.
Auch sollten Bewerber keine sensiblen Informationen über sich im Internet verbreiten, um nicht schon im Vorfeld zu scheitern.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Luegen-beim-Bewerbungsgespraech-article9800921.html Abgerufen am 17. Dezember 2012