Immobiliendeal geplatzt: Kein Schadenersatz durch Kreditgeber

Von Ingo Krüger
27. Februar 2013

Ein Profi-Handballer des Bundesligisten TBV Lemgo ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einer Schadenersatzklage gegen seine Bank gescheitert. Der Spieler hatte sich ein Immobiliengeschäft durch eine Kredit seines Geldinstitutes finanzieren lassen. Bei dem Geschäft hatte er aufgrund der Insolvenz seiner Beratungsfirma einen finanziellen Verlust von 115 000 Euro hinnehmen müssen.

Nun wollte der Kläger auch die Bank in die Pflicht nehmen lassen. Sie trage eine Mitverantwortung, da sie ihn fehlerhaft beraten hätte, meinte der Lemgoer Profi. Doch das OLG Hamm lehnte das Ansinnen des Handballers ab. Nicht die Bank habe ihm das Geschäft empfohlen, sondern die von ihm beauftragte Anlageberatung, erklärte das Gericht.

Das Kreditinstitut habe das Anlageobjekt weder veräußert noch vertrieben. Auch habe die Bank keine weiteren Kenntnisse von dem Immobilienhandel gehabt. Jeder trage das Risiko solcher Geschäfte selbst, erklärte das Gericht. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Paderborn wegen Betruges gegen den Geschäftsführer und Gesellschafter der Anlage- und Vermögensberatungsfirma dauern an.