In Bayern ist der Besuch beim Kinderarzt bald Pflicht
In Bayern werden medizinische Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gesetzlich geregelt. Damit sollen Vernachlässigungen sowie Missbrauch verhindert werden.
Die neue Regelung tritt ab dem 1.Januar 2008 in Kraft. Ab dann muss bei Kindergärten und Einschulung der Nachweis für einen regelmäßigen Arztbesuch erbracht werden.
Laut der bayerischen Familienministerin Stewens bringen derzeit rund zehn Prozent der Eltern in Bayern ihre Kinder nicht zu Frühuntersuchungen.