Urteil: Besondere Sorgfalt bei der ärztlichen Behandlung von Kleinkindern

Von Thorsten Hoborn
2. Juli 2009

Das Landgericht Karlsruhe fällte ein Urteil aus dem hervorgeht, dass bei der Behandlung von Kleinkindern besondere Vorsicht geboten ist und sie am besten von einem Spezialisten, beispielsweise einem Kinderchirurgen, versorgt werden sollten.

Im konkreten Fall handelte es sich um den Armbruch eines zweijährigen Kindes, bei dem wegen nachlässiger Behandlung durch den Klinikarzt ein falsches Zusammenwachsen der Knochen und damit lebenslange Schwierigkeiten für das Kind entstanden. Die Eltern, die daraufhin auf Schmerzensgeld geklagt hatten, bekamen Recht, so dass die Klinik für die Kosten aller zukünftigen Schäden aufkommen muss.