In bestimmten Fällen sind Großeltern unterhaltspflichtig

Von Alexander Kirschbaum
7. Januar 2013

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm können Großeltern dazu aufgefordert werden, für ihre Enkel Unterhalt zu zahlen. Allerdings sind der Unterhaltspflicht der Großeltern hohe Hürden gesetzt. Es reicht nicht aus, dass die Eltern finanziell nicht in der Lage sind für ihre Kinder zu sorgen. Die Unterhaltspflicht der Großeltern tritt erst dann in Kraft, wenn den Eltern die Aufnahme einer Arbeit nicht zuzumuten ist.

In dem vorliegenden Fall hatte eine Mutter von ihrem getrennt lebenden Mann nicht genügend Unterhalt für ihre drei gemeinsamen Kinder erhalten, da der Mann nur eingeschränkt leistungsfähig war. Daraufhin hatte sie vom Vater ihres Mannes Unterhaltszahlungen gefordert. Der Großvater weigerte sich für seine Enkel finanziell aufzukommen. Er verlangte, dass die Mutter, die nur geringfügig beschäftigt war, mehr arbeiten geht, um ihre Kinder zu versorgen.

Das Gericht gab dem Großvater in diesem Fall Recht, da zu allererst die Eltern für ihre Kinder finanziell verantwortlich seien. Dem Gericht zufolge sprach nichts dagegen, dass die Mutter einer umfangreicheren Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes ihrer Kinder nachgeht.