Urteil nach Samenspende: Samenspender muss Unterhalt zahlen

Von Ingrid Neufeld
24. Januar 2014

Ein lesbisches Paar wünschte sich ein Baby. Zu diesem Zweck suchte es über eine Online-Anzeige nach einem passenden Samenspender. Tatsächlich wurden die Frauen fündig. Der Samenspender heißt William Marotta.

Aus der Spende entstand eine Tochter, die 2009 das Licht der Welt erblickte. Für die Samenspende erhielt William Marotta 50 Dollar. In einem Vertrag wurde festgehalten, dass der Vater keinerlei Verantwortung zu tragen hätte.

Trotzdem wurde die Angelegenheit ein Fall für den Richter. Die beiden Frauen klagten auf Unterhalt. Der Richter sprach dem Vater die entsprechende Verantwortung zu und bestätigte, dass er Unterhaltsleistungen zu tragen habe.

Der Richter vertrat die Ansicht, dass zur Samenspende ein Arzt gehört, der diese vornehmen muss. Im Fall von Marotta kam es zu einer natürlichen Zeugung. Damit ist der Samenspender mehr als das und somit unterhaltspflichtig.