In der Lebensmittelbranche Angestellte dürfen dunkle Kleidung tragen

Von Marion Selzer
23. Oktober 2012

Eine Konditorei-Betreiberin zog vor Gericht, weil das Bezirksamt ihr untersagte, dass ihre Angestellten die von ihr ausgegebene dunkle Arbeitsbekleidung tragen dürfe. Aus Gründen der Sauberkeit müsse ein Betrieb, der mit Lebensmitteln arbeite, für die Angestellte helle Arbeitsbekleidung bereitstellen, so die Zuständigen des Bezirksamts.

Das wollte sich die Konditorin allerdings nicht gefallen lassen und zog vor Gericht. Mit Erfolg. Denn wie die Richter urteilten, kommt es nicht auf die Farbe der Arbeitskleidung an, sondern auf die Sauberkeit und diese könne auch beim Tragen von dunkler Bekleidung gewährleistet werden.