In München wird Nacktbaden an der Isar künftig nur noch an fünf ausgewiesenen Plätzen erlaubt

Von Melanie Ruch
10. April 2014

Weil die Badeverordnung des Freistaates München bereits im Herbst des vergangenen Jahres ausgelaufen ist und sich das Innenministerium bislang noch nicht um eine neue Verordnung gekümmert hat, hat sich nun das Kreisverwaltungsreferat der Sache angenommen. Schließlich wäre ohne eine neue Verordung juristisch gesehen überall in München das Nacktbaden erlaubt und das will das KVR unbedingt verhindern.

Neue Regelung

Die neue Verordung sieht vor, dass das Nacktbaden im Freien ab sofort nur noch an fünf ausgewiesenen Plätzen entlang der Isar gestattet ist: Maria Einsiedel, Brudermühlbrücke, Isarinsel Oberföhring, Schönfeldwiese und Schwabinger Bucht.

Das Oben-Ohne-Baden wird aber weiterhin überall geduldet.