In nicht dringenden Fällen kann ein Arzt die Behandlung ablehnen
Gesetzlich Versicherte, die bei einem Arztbesuch ihre Krankenversichertenkarte nicht vorlegen können, haben kein Recht auf Behandlung, wenn es sich nicht um einen dringenden Fall handelt.
Das berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Berufungsgerichtes für Heilberufe am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. (Az. 21 BG 1565/05)