In Patientenverfügung sollte Organspendebereitschaft ausdrücklich vermerkt sein

Von Ingrid Neufeld
23. November 2012

Wer nach seinem Tod bereit ist, seine Organe zu spenden, muss das in einer eventuellen Patientenverfügung ausdrücklich erwähnen.

In der Regel wird in einer Patientenverfügung festgelegt, dass längerfristig lebenserhaltende Maßnahmen vom Patienten nicht gewünscht werden, jedenfalls dann nicht, wenn sie nicht zur Heilung beitragen können.

Über die Spende-Bereitschaft wird dabei noch nichts ausgesagt. Deshalb sollte diese extra ausgedrückt werden. Um überhaupt spenden zu können, muss der Körper über den Tod hinaus intensivmedizinisch versorgt werden. Darum muss ein entsprechender Hinweis in der Verfügung enthalten sein, da es sich dabei ja nicht um eine lebensverlängernde Behandlung handelt.