In Sachsen darf man nach behördlicher Genehmigung das Obst an den Straßenrändern ernten
Bewohner im mittleren Teil von Sachsen, die Interesse an dem Obst haben, das vielfach an den Landstraßen an den Apfel- und Birnenbäumen wächst und als Fallobst am Wegesrand liegen bleibt und dort vergammelt, die können sich eine behördliche Genehmigung beim zuständigen Landratsamt für das Ernten einholen.
Dafür reicht ein kleiner formloser Antrag, wie ein Sprecher im Landratsamt Mittelsachsen sagt. Eine Gebühr ist, im Gegensatz zu Nordsachsen, wo man satte 60 Euro bezahlen soll, in Mittelsachsen nicht vorgesehen.