Irreführende Gütesiegel bei Versandapotheken
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) macht die Verbraucher darauf aufmerksam, dass die Gütesiegel von Versandapotheken irreführend sein können und Sicherheitsstandards vortäuschen.
Versandapotheken dürfen laut einem Urteil des Landesgerichtes Darmstadt, Arzneitmittel nicht mehr mit dem irreführenden "BVDVA-Gütesiegel" auszeichnen. Dieses Gütesiegel signalisierte dem Verbraucher einen nicht vorhandenen höheren Qualitätsstandard.
Für den Verbraucher ist es schwierig zu erkennen, ob es sich um einen seriösen oder um einen kriminellen Versandhändler im Internet handelt, so die Aussage der scheidenden Präsidentin der Bundesapothekerkammer Magdalene Linz.