Ist es möglich, dass Geschwister den gleichen Vornamen haben?

Bei der Namensgebung haben die deutschen Standesämter ein Wörtchen mitzureden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. November 2011

Wie Gabriele Rodriguez von der Vornamensberatung in Leipzig erklärt, dürfen Geschwister nicht den gleichen Vornamen haben, weil es dadurch schnell zu Verwechslungen kommen könnte. Auch würden dies die Standesämter in Deutschland nicht zulassen, denn nur über den Familiennamen kann keine Person innerhalb der Familie identifiziert werden.

Aber es besteht die Möglichkeit, dass man mehrere Vornamen hat und so könnte man den zweiten oder dritten Vornamen gleich wählen. Auch war es früher öfters der Fall, dass der Vater seinem Sohn den gleichen Vornamen gab. Dies sollte aber besser dann mit einem Zusatz geschehen, beispielsweise "Junior".

Das Standesamt kann die Namensgebung blockieren

In Deutschland gilt grundsätzlich, dass die Eltern den Vornamen ihres Kindes frei wählen können, doch kann dies das Standesamt blockieren, wenn das Wohl des Kindes dadurch beeinträchtigt wird. So halten sich die Standesämter an bestimmte Vorgaben, wobei manche Namen wie "Whiskey" oder Phantasienamen nicht anerkannt werden. Ist durch einen Namen nicht erkennbar, ob es sich um einen Jungen oder Mädchen handelt, so muss noch ein zweiter Vorname gewählt werden, wie zum Beispiel beim Namen "Blue" oder auch "Charly".

Die alten Römer haben es sich damals etwas einfacher gemacht, so wurde der Erstgeborene "Primus", der danach folgende "Secundus" ("der Zweite") genannt und auch "Quintus" sowie "Sextus" kennen wir aus Geschichtsbüchern.