Jagdgewehr ist zum Jagen da - Diebe fangen verboten

Von Max Staender
28. März 2013

Sofern man mit seinem Jagdgewehr neben der eigentlichen Jagd auch Diebe stellen sollte, kann der Waffenschein sowie die Jagderlaubnis eingezogen werden. Im speziellen Fall hatte ein Jäger mit seinem Gewehr Schrottdiebe auf frischer Tat ertappt und diese anschließend der Polizei übergeben.

Kurz darauf wurde seine Waffenbesitzkarte sowie sein Jagdschein eingezogen, wogegen der Jäger vor das Verwaltungsgerichts Arnsberg zog und erfolglos klagte. Laut den Richtern dürfe ein Gewehr nämlich nur zur Jagd verwendet werden. Der Mann hat allerdings die Diebe bedroht, was missbräuchlich sei, da ihm hierfür die erforderliche Zuverlässigkeit für das Führen einer Waffe fehle.

Außerdem ist zu befürchten, dass er auch in Zukunft seine Waffe je nach Situation missbräuchlich verwendet, weshalb der Entzug des Waffenscheins sowie der Jagderlaubnis nicht zu beanstanden ist.