Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch - so erkennen Sie Fehler und legen Einspruch ein

Von Dörte Rösler
13. Juni 2014

Fehler im Steuerbescheid sind häufiger als man glaubt. Jeder dritte Steuerzahler bekommt falsche Zahlen, meist fordert der Fiskus mehr, als ihm zusteht. Es kann also lohnen die Unterlagen zu prüfen und Einspruch gegen die Forderungen einzulegen. Die Frist beträgt einen Monat - auch für die Korrektur eigener Versäumnisse.

Steuerbescheid prüfen

Auch Finanzbeamte sind nur Menschen. Relativ häufig gibt es deshalb Zahlendreher im Steuerbescheid, oder der Beamte kannte aktuelle Gerichtsurteile nicht.

Oft werden auch Daten falsch ausgewertet und Abzugspositionen nicht berücksichtigt.

Was tun bei Fehlern?

Entdeckt der Steuerzahler Ungereimtheiten, kann er Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Das funktioniert telefonisch ebenso wie per Post, E-Mail oder Fax. Vorlagen und Musterbriefe findet man im Internet, eine Unterschrift ist nicht nötig.

Auf diesem Wege lassen sich auch eigene Versäumnisse ausbügeln. So können Steuerpflichtige mit dem Einspruch vergessene Quittungen einreichen oder nachträglich entdeckte Sparmöglichkeiten nutzen.

Kosten entstehen durch den Einspruch nicht. Steuerzahler müssen aber damit rechnen, dass eine erneute Prüfung die Forderungen auch in die Höhe treiben kann.

Über eine solche "Verböserung" muss der Beamte den Betroffenen jedoch informieren. Dieser kann dann seinen Einspruch zurückziehen und damit den günstigeren Steuerbescheid akzeptieren.

Auf Musterprozesse verweisen

Fast 3.000 Verfahren zu Steuerfragen sind derzeit bei deutschen Gerichten anhängig. Wenn einer dieser Fälle auf den eigenen Steuerbescheid Einfluss hat, weist das Finanzamt unter dem Stichwort "Erläuterungen" bereits darauf hin.

Einspruch muss man zu diesen Punkten nicht mehr einlegen. Der Steuerberater kann jedoch Auskunft geben, ob noch weitere Musterprozesse relevant sind.