Wenn ein Steuerbescheid fehlerhaft ist

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. September 2012

Im vergangenen Jahr haben etwa 3,6 Millionen Steuerzahler gegen ihren Einkommenssteuerbescheid Einspruch eingelegt, so dass auch der Bund der Steuerzahler dazu rät, den Bescheid genau zu kontrollieren, denn auch Finanzbeamte sind nur Menschen, die auch Fehler machen. So sollte man zuerst sich die Erläuterungen am Ende des Bescheides durchlesen, denn wenn es nicht anerkannt wurde, so wird es dort erklärt.

Dazu gehören beispielsweise Kinderfreibeträge und Kindergeld. Danach sollte man die Einnahmebeträge sowie die Abzüge überprüfen. Wer höhere Werbungskosten als den Pauschalbetrag angegeben hat, meistens kommt dies durch die Pendlerpauschale zustande, sollte auch dies überprüfen. Auch können Handwerkerrechnungen eingereicht werden, wobei hier nur der Lohn und nicht das Material berücksichtigt werden.

Wenn also Fehler im Bescheid festgestellt werden oder man hat wichtige Unterlagen und Quittungen vergessen, so kann man eventuell dies telefonisch erledigen oder auch einen formlosen schriftlichen Einspruch einreichen. Dies muss aber innerhalb eines Monats geschehen.