Jobcenter treiben immer häufiger Geld bei Kindern ein

Von Ingo Krüger
8. November 2012

Es ist keine Seltenheit, dass Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften Mahnschreiben von Jobcentern mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen erhalten. Einige Fälle beschäftigen derzeit Politik und Justiz, da diese Praxis eindeutig rechtswidrig ist. Schuldeintreibungen bei Kindern ist per Gesetz verboten.

So bekam ein achtjähriger Junge in Lübeck eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 2163 Euro an das Jobcenter. Der Betrag sollte binnen einer Woche überwiesen werden. Da dies nicht möglich war, strich die Behörde dem Kind monatlich 75 Euro der Bezüge.

In einem anderen Fall erzwang die Sozialbehörde mittels Prozessbevollmächtigtem die Reduzierung von Regelsatzbezügen einer Zehnjährigen um zehn Euro im Monat. Nun muss das Mädchen einen Teil ihrer Hartz-IV-Bezüge beim Jobcenter abliefern.

Experten empfehlen, sich in solchen Fällen auf § 1629a BGB (Beschränkung der Minderjährigenhaftung) zu berufen. Wer unsicher ist, sollte sich an eine Schuldnerberatungsstelle, wie etwa von der Diakonie oder der Caritas, oder an eine unabhängige Beratungsstelle für Erwerbslose wenden.