Jobwechsel - Wer schlechter bezahlten Job annimmt, muss genauso viel Unterhalt zahlen wie vorher
Nach einer Scheidung wird die Unterhaltszahlung nach dem derzeitigen Einkommen berechnet und die Summe bleibt auch nach dem Wechsel zu einer schlechter bezahlten Arbeitsstelle gleich, das entschied jetzt das Oberlandesgericht in Saarland in einem Fall.
Die Unterhaltszahlung wurde nach dem damaligen Einkommen des Mannes gerichtet. Er arbeitete als Vertragsmakler und verdiente rund 4000 Euro netto. Irgendwann entschied er sich jedoch seinen Beruf aufzugeben und als Aushilfskoch für gerade mal 1000 Euro brutto zu arbeiten. An der Unterhaltszahlung von 947 Euro, die er seiner Ex-Frau monatlich zukommen lassen muss, änderte sich jedoch nichts, da er keine triftigen Gründe für den Arbeitsplatzwechsel nennen konnte.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Alles-Geld-geht-an-die-Ex-article1053871.html Abgerufen am 15. Juli 2010