Kann man auch Geschenke vom Weihnachtsmarkt umtauschen?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. Dezember 2011

Auch für Geschenke von einem Weihnachtsmarkt gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist, so dass man eine mangelhafte Ware innerhalb von zwei Jahren reklamieren kann. Doch dafür benötigt man, wie auch bei normalen Geschäften, den Kassenbon mit der Anschrift des Händlers. Die Anschrift des Händlers findet man aber auch an jedem Stand, wo dies deutlich sichtbar angebracht werden muss. Aber wie sieht es beim Umtausch aus, wenn beispielsweise das Geschenk nicht gefällt?

Hier sollte man im Vorfeld mit dem Verkäufer dies vereinbaren, am besten natürlich schriftlich auf dem Kassenbeleg. Aber eine gesetzliche Verpflichtung seitens des Verkäufers besteht hierbei nicht.