Kassen zahlen bei medizinischen Behandlungsfehlern

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. Juni 2009

Nach Angaben des Leiters des Instituts Medizinschaden der AOK Schleswig-Holstein werden Patienten bei Schadensersatzforderungen nach Behandlungsfehlern von den Krankenkassen unterstützt. So können sich betroffene Patienten mit absehbaren Fehlern bei der Behandlung an das Institut wenden, so Thomsen.

Sofern entschieden wird, dass die Bemängelung begründet ist, erhält der Versicherte umgehend Hilfe. In den meisten Fällen geschieht dies entweder durch ein gerichtliches Verfahren oder einen Vergleich mit den Haftpflichtversicherern.

Die Gerichts- und Vergleichskosten für den Patienten werden dadurch erheblich gesenkt. Innerhalb der vergangenen acht Jahre hat das Kieler Institut sieben Millionen Euro an finanziellen Ansprüchen bewältigt.