Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen im Gespräch

Der Platz in Tierheimen wird knapp - nicht alle streunenden Katzen finden einen Platz

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. August 2010

Da die meisten Tierheime in Nordrhein-Westfalen vor herrenlosen Katzen fast aus allen Nähten platzen, versucht nun die Bundestierärztekammer Katzenhalter, die ihre Katzen draußen frei laufen lassen, gesetzlich zu verpflichten ihre Tiere kastrieren und chippen zu lassen, damit diese sich nicht unkontrolliert fortpflanzen können.

Mit der Fortpflanzung werden auch Krankheiten verbreitet

Die meisten streunenden Katzen haben allerlei Krankheiten und geben diese auch an ihre Jungen und den Geschlechtspartner weiter, wenn es zu solchen ungewollten Vermehrungen kommt. Letztendlich landen viele dieser Katzen in Tierheimen, die jedoch auch nur eine gewisse Zahl an Tieren aufnehmen können, werden dort behandelt, kastriert und gekennzeichnet.

Doch das Geld und der Platz für solche Maßnahmen wird immer knapper, sodass sich viele Tierheime dazu entschlossen haben keine weiteren Katzen aufzunehmen. Die Tiere, denen dann nicht mehr geholfen werden kann, müssen auf der Straße verhungern oder ihren Krankheiten erliegen.

Um zumindest die Vermehrung durch freilaufende Hauskatzen einzudämmen, fordert die Tierärztekammer die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht. Noch in diesem Jahr will man die Forderung beim Bundeslandwirtschaftsministerium vorlegen.

In vereinzelten Städten wurde eine solche Pflicht bereits eingeführt, so beispielsweise in Paderborn. Nun denken auch Duisburg, Neuss und Aaachen über die Einführung einer Kastrationspflicht nach.